Hausordnung - Ferienwohnung in Eltville im Rheingau, Wohnen auf Zeit

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Hausordnung

Hausordnung

Liebe Gäste!
Sie verbringen Ihre Zeit in einer privaten Ferienwohnung & Wohnen auf  Zeit. Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschöne Zeit hier in unserer Wohnung verbringen.
Nachstehende Hausordnung soll eine Hilfestellung geben, in der wir beschreiben, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung, dem Inventar und den Nachbarn vorstellen.
Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen eine schöne Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Allgemein: Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen, Defekte feststellen oder Sie brauchen Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Haftung: Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden/ Besucher, die Mietbedingungen einhalten. Der Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass Sie für Beschädigungen (auch an Oberflächen) haften, die während Ihres Aufenthaltes entstehen. Defekte werden vom Vermieter getragen.
Rauchen: Wir bitten Sie zu beachten, dass das Rauchen in der Wohnung nicht gestattet ist! Dies gilt ebenfalls für das Rauchen aus einem geöffneten Fenster. Wir schlagen vor, dass sie auf dem Balkon/ Terasse rauchen oder auf der Hoffläche neben der Garage.

Haustiere: Das Mitführen von Haustieren ist vorher abzusprechen.
Abfall: An der Seitenwand befindet sich eine Graue Tonne (Restmüll und Bio), eine blaue Tonne (Papier) und der gelbe Sack (Plastik). Für Glasflaschen ist ein weißer Plastikeimer aufgestellt.
Verschmutzung: Das Betreten der Hoffläche, Haus- Eingangsbereiches, Treppenaufgang, und Wohnungen von Schuhen mit grober Verschmutzung (Baustelle, Feldwege, Rollsplit) sind untersagt. Verschmutze Schuhe können handgetragen in der Wohnung auf vorgesehene Gummiwannen abgestellt werden. Grobe Verschmutzung in der Wohnung bitte unverzüglich mit Sauger oder Schippe und Besen entfernen.
Fenster/ Heizen: Alle Fenster sind bei Verlassen der Wohnung zu schließen.
In der Heizsaison bitte Stoßlüften, das heißt die Fenster ganz öffnen und nach kurzer Zeit wieder schließen, nicht dauerhaft gekippt lassen.
Türen: Die Hauseingangstüre bitte ab 20:30 Uhr zuschließen.
Nachtruhe/ Lärm: Bitte akzeptieren Sie aus Rücksicht auf die anderen Bewohner des Hauses die üblichen Ruhezeiten. Üblicherweise sind diese zwischen 21:30 und 8 Uhr sowie in der Mittagszeit von 12 bis 15 Uhr. In der Wohnung ist das Laufen mit Straßenschuhen aus Lärmgründen und Abnutzung der Fußböden zu vermeiden. Partys sind nicht erlaubt!
Internet/ WLAN: Sie sind für ihre Nutzung des Internets und deren empfangenen und gesendeten Inhalte selbst verantwortlich.
Ausschluss: Die Hausordnung kann bei grober Nichtbeachtung zu einem vorzeitigem Ende des Aufenthaltes in der „Schwab Wohnen auf Zeit“ führen.
Parkplatz: Bei Nutzung der Stellplatze mit ihrem PKW auf der Hoffläche ist der Eingangsbereich und Weg freizuhalten.

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Hygienekonzept der FeWo Schwab aufgrund von Covid-19:
Hinweis:
Diese Festlegungen können aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder anderen Rückmeldungen sich jederzeit ändern!

Liebe Gäste!
Wir wollen das Sie Gesund bleiben und möchten Ihnen beschreiben, welches Hygienekonzept wir in unseren Ferienwohnungen zu Ihrem Schutz festgelegt haben:
- Im Eingangsbereich des Hauses wird ein Desinfektionsspender zu ihrer Verfügung aufgestellt.
- Alle Kontaktflächen werden vor der Wohnungsübergabe an Sie mit einem Desinfektionsmittel behandelt.
- Die Küchen und Badeutensilien sind auf ein Mindestmaß reduziert und werden im Abstellraum der Wohnung zwischengelagert.
Werden diese benötigt, so können Sie nach Desifektion Ihrer Hände entnommen werden. Sie verbleiben dann in Ihrem Gebrauch bis zur Abreise.
- Bei Ihrer Ankunft und der gemeinsamen Wohnungsübergabe bitten wir sie eine Mund/Nasen Maske zu tragen.
- Die Gäste werden bei der Wohnungsübergabe über das Hygienekonzept eingewiesen.
- Sie verpflichten sich eine sofortige Rückmeldung zu geben, sollten sie in einem Zeitraum von 14 Tagen nach der Reiserückkehr an Covid-19 erkranken.
- Gesetzliche Bestimmungen im Rahmen der Vermietung in Verbindung mit Covid-19 sind einzuhalten.
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Weiterführende Texte/ Textspeicher: Kapitel -> Wohnen auf Zeit

Mein schöner Rheingau! Mein schönes El
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